... nach aktueller Rechtsprechung entfaltet eine Patientenverfügung nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sich feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen...  (Quelle: Beschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18)

... das heißt, die Grundlage jeder wirksamen Patientenverfügung ist das fachliche medizinische/pflegerische Beratungsgespräch.

... es geht um Ihren Willen "heute" und "morgen"...  
... wie Sie medizinisch und pflegerisch in bestimmten Situationen behandelt werden wollen.... 
... wo Ihre Behandlungsgrenzen liegen... 

Die Durchsetzung einer Patientenverfügung ist abhängig von deren Genauigkeit und dem Wissen des Bevollmächtigten über deren Inhalt!